Amtliche Bekanntmachungen
Zur Durchführung der Wahl sind amtliche Bekanntmachungen gesetzlich vorgeschrieben.
Die Verwaltungsgemeinschaft Ebrach teilt mit, dass sämtliche im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2026 erforderlichen öffentlichen Bekanntmachungen durch Anschlag in den Amtskästen in den Gemeindegebieten erfolgen (§ 98 Gemeinde- und Landkreiswahlordnung – GLKrWO).
Nachrichtlich werden diese Bekanntmachungen zusätzlich hier veröffentlicht. Die Bekanntmachungen finden Sie weiter unten, aufgeteilt zwischen den Bekanntmachungen der Märkte Ebrach und Burgwindheim.
Es wird darauf hingewiesen, dass Rechtswirkungen (z. B. Beginn und Ende von Fristen) ausschließlich durch die öffentlichen Bekanntmachungen durch Anschlag in den Amtskästen der Märkte Ebrach und Burgwindheim ausgelöst werden.
Verwaltungsgemeinschaft Ebrach
Wahlamt
