Der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundüstückswerten im Bereich des Landkreises Bamberg hat in der Sitzung am 15.05.2024 gem. § 196 BauGB und § 12 der Gutachterausschussverordnung (BayGaV) die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2024 neu ermittelt und beschlossen. Die Bodenrichtwerte sind im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Ebrach, während der Dienststunden in der Zeit vom 01.07.2024 - 31.07.2024 öffentlich ausgelegt und können von jedermann eingesehen werden. Bei der gesetzlich vorgeschriebenen Auslegung der Bodenrichtwerte ist die Erstellung vereinzelter Abschriften oder von Fotografien für den Eigengebrauch – als Ersatz zur schriftlichen Notiz – dem Bürger grundsätzlich möglich. Dabei können durchaus auch die Nachbarzonen mit abgelichtet werden. Die Ablichtung weiterer Teile der BRW-Liste geht jedoch eindeutig über das persönliche Interesse hinaus und ist nicht gestattet. Nach Ablauf der Auslegungsfrist sind Auskünfte bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt Bamberg (Tel. 0951 / 85-406) einzuholen.