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Bodenrichtwerte

Veröffentlichung der Bodenrichtwerte nach dem Stand zum 01.01.2026

Vollzug des Baugesetzbuchs, sowie der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung – BayGaV); Auslegung der Richtwertfestsetzung nach dem Stand zum 01.01.2026

Das Landratsamt Bamberg hat die vom Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten im Landkreis Bamberg am 09. Juni 2026 beschlossene Bodenrichtwertliste nach dem Stand zum 01.01.2026 vorgelegt.

Diese Liste über die Bodenrichtwerte wird gemäß § 12 Abs. 2 BayGaV 

vom 09. Juli 2026 bis zum 14. August 2026

öffentlich ausgelegt. Jeder hat die Möglichkeit diese Liste während der bekannten Sprechzeiten im Rathaus Burgwindheim, Hauptstraße 26 ,96154 Burgwindheim, oder während der Öffnungszeiten bei der Verwaltungsgemeinschaft Ebrach in Ebrach, Rathausplatz 2, 96157 Ebrach, Bürgerbüro EG, einzusehen und Auskünfte über die Bodenrichtwerte zu erhalten.

Nach Ablauf der Auslegungsfrist sind Auskünfte bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses einzuholen. 

 Der Zugang zu den Bodenrichtwerten erfolgt auch in digitaler Form über den BayernAtlas unter www.bodenrichtwerte.bayern.de.