Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung – BayGaV);

Veröffentlichung der Bodenrichtwerte nach dem Stand vom 31.12.2020 gemäß § 12 Abs. 2 BayGaV

Die Bodenrichtwerte der Marktgemeinden Burgwindheim und Ebrach werden einen Monat vom 21. Juni 2021 bis 20. Juli 2021 veröffentlicht. Die Bodenrichtwertliste liegt während den allgemein bekannten Dienststunden im Rathaus des Marktes Burgwindheim (Hauptstraße 26, 96154 Burgwindheim) und im Rathaus des Marktes Ebrach (Rathausplatz 2, 96157 Ebrach) zur Einsicht aus. Bitte beachten Sie die pandemiebedingten Besuchsregelungen.

Auf das Recht, Auskunft über die Bodenrichtwerte zu erhalten, wird hingewiesen.