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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.vg-ebrach.dewww.ebrach.de und www.burgwindheim.de veröffentlichten Websites der Verwaltungsgemeinschaft Ebrach und ihrer Mitgliedsgemeinden, dem Markt Ebrach und Markt Burgwindheim.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 06. Mai 2026 durchgeführten Selbstbewertung.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten (und/oder Ausnahmen) nur teilweise vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  1. Nicht alle Elemente der Website sind vollständig per Tastatur erreichbar oder bedienbar. Dies betrifft insbesondere Inhalte im Bereich „Neuigkeiten“ sowie den „Ortsplan“.
  2. Bei Formularen sind Beschriftungen und Bezeichnungen von Eingabefeldern teilweise ausschließlich über Platzhaltertexte dargestellt. Eingabefelder, die sich klar auf den Nutzer selbst beziehen, vermitteln nicht den Zweck des jeweiligen Feldes über ein sprachunabhängiges Attribut und können nicht per auto-complete vervollständigt werden. Einzelne Checkboxen können nicht korrekt ausgewählt oder bedient werden.
  3. Einige interaktive Elemente sind für Screenreader nicht vollständig zugänglich. Beispielsweise werden Dropdown-Menüs teilweise nicht korrekt als Auswahllisten angekündigt und sind dadurch nur eingeschränkt bedienbar.
  4. Der Zweck einzelner Verlinkungen ergibt sich teilweise nicht eindeutig aus dem Linktext oder dem umgebenden Kontext.
  5. Es werden Grafiken mit textlichen Inhalten verwendet.
  6. Für einzelne Nicht-Text-Inhalte, insbesondere Bilder, Eingabeelemente und Videos, stehen nicht ausreichend aussagekräftige Textalternativen zur Verfügung.
  7. PDF-Dokumente sind nicht vollständig in einem barrierefreien Format abrufbar.

Fakultativ barrierefreie Inhalte

Folgende barrierefreie Alternativen, um die Inhalte zugänglich zu machen, halten wir für Sie bereit. 

  • Globaler Styleswitcher im Topmenü und Footer zur Anpassung von Kontrasten, und um die Schriftgröße stufenweise zu erhöhen.

Die Verwaltungsgemeinschaft Ebrach und ihre Mitgliedsgemeinden arbeiten laufend daran, ihre Websites und Dokumente barrierefrei zu gestalten. Leider sind noch nicht alle Inhalte vollständig barrierefrei. Für manche Inhalte können wir derzeit keine barrierefreien Alternativen bereitstellen. Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder bestimmte Inhalte nicht nutzen können, nehmen Sie gerne über die untenstehenden Kontaktmöglichkeiten Kontakt mit uns auf.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 24. September 2020 erstellt und zuletzt am 13. Mai 2026 aktualisiert.

Barrieren melden: Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren auf unserer Website mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter info(at)ebrach.de an.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Verwaltungsgemeinschaft Ebrach

Rathausplatz 2
96157 Ebrach

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, haben Sie die Möglichkeit im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaates Bayern 
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

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