Wenn ihr die letzte Frist verpasst habt, eure Ideen aber noch immer in euren Köpfen schwirren, dann meldet euch bei mir (v.stosic(at)ebrach.de oder 09553/922041) bis zum 02.05. für eine Förderung über das Regionalbudget.
Wenn ihr die letzte Frist verpasst habt, eure Ideen aber noch immer in euren Köpfen schwirren, dann meldet euch bei mir (v.stosic(at)ebrach.de oder 09553/922041) bis zum 02.05. für eine Förderung über das Regionalbudget.
Auch für das kommende Jahr wird sich der ILE Zusammenschluss Kommunale Allianz Burgwindheim-Ebrach um die Förderung eines Regionalbudgest durch das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Oberfranken bemühen. Bis zum 13. Januar können Sie für das Regionalbudget 2025 eine Förderanfrage zu Ihrem Kleinprojekt einreichen.
Auf dieser Seite finden Sie Allgemeine Informationen zum Regionalbudget und zur Antragstellung.
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus | Regionalbudget
Zu beachten ist, dass alle den Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Gesamtausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.
Förderanträge können von Privatpersonen, Vereinen, Kleinstunternehmen, Kirchengemeinden, Stiftungen und Kommunen gestellt werden. Als Kleinprojekte zählen hierbei Projekte, deren zuwendungsfähige Ausgaben mindestens 500 EUR und maximal 20.000 EUR betragen. Die Zuwendung für ein Kleinprojekt wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Gesamtkosten (abzüglich Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 € werden nicht gefördert. Handelt es sich beim Träger des Kleinprojekts (Letztempfänger) um den Inhaber eines Unternehmens und wird im Falle einer Förderung daraus ein wirtschaftlicher Vorteil erzielt, sind ergänzend die Bestimmungen des EU-Beihilferechts für den Bereich Gewerbe anzuwenden (Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013).
Antragsformulare (im Downloadbereich unten) und weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten:
Bei offenen Fragen wenden Sie sich jederzeit an das Allianzmanagement der Kommunalen Allianz Burgwindheim-Ebrach. Als Ansprechpartner steht Ihnen zur Verfügung: