Regionalbudget - DIE Kleinprojektförderung für den Ländlichen Raum

Der SC Ebrach hat am Festplatz im Hauptort der Gemeinde Ebrach auf der Fläche der Schlittschuhanlage einen Skatepark eingerichtet - Damit ist der Platz nun nicht nur an eisigen Tagen ein Anlaufpunkt, sondern durchgängig Attraktion für Kinder, Jugendliche und Familien!
Mit einer großen Holzbank schafft der heimatverbundene Familienvater Stefan Herold gleich mehrere Nutzen - er schützt den Skateplatz vor unbefugtem Parken und schafft ästhetischer Sitzgelegenheiten direkt am neuen Ebracher Freizeit-Highlight Skatepark.
Im Landkreis ganz vorne mit dabei - das sind die Jugendlichen, die im Jugendraum Ebrachs dank des Regionalbudgets nun über eine rund-um-glücklich-Ausstattung in Sachen Medienarbeit verfügen - und professionelle Anleitung erfahren!
Spielplätze warten im gesamten Allianzgebiet mit neuen Highlights auf - wie hier in Oberweiler, wo nicht nur ein neuer Ballanceparcour auf wilde Kids wartet, sondern auch eine Flügelschaukel. Die ist auch was für große Kinder!
Auch der Baumwipfelpfad hat die Kleinprojektföderung schon in Anspruch genommen - und dieses Schmuckstück von integrativem Sport- und Spielgerät aufgestellt! Mit der RolliWippe können Rollstuhlfahrer und Fußgänger gemeinsam spielen. Und das beste: wie der gesamte Spielplatz am Ausgang des Baumwipfelpfades ist auch die Wippe durchgängig offen zugänglich!
Das Bild zeigt die Kappele bei Hof und deren neugestalteten Vorplatz
2022 reiht sich dieses Projekt des Marktes Ebrach ein: Die Neugestaltung des Vorplatzes am Höfer Käpperla (Foto: Michaela Oppel)

Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte

Erster Förderaufruf für 2024 verlängert - bis zum 08.01.2024 Anfrage einreichen!


Auch für das kommende Jahr wird sich der ILE Zusammenschluss Kommunale Allianz Burgwindheim-Ebrach um die Förderung eines Regionalbudgest durch das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Oberfranken bemühen . Bis zum 08. Januar können Sie für das Regionalbudget 2024 eine Förderanfrage zu Ihrem Kleinprojekt einreichen.

Auf dieser Seite finden Sie Allgemeine Informationen zum Regionalbudget und zur Antragstellung.

Den aktualisierten ersten Förderaufruf für das Jahr 2024 finden Sie hier (klick auf diesen Link zum Öffnen der PDF).


Allgemeine Infos zum Regionalbudget

Das Regionalbudget ist eine Kleinprojektförderung zur Entwicklung des Ländlichen Raumes. Sie ist ein Förderinstrument der Ämter für Ländliche Entwicklung in Bayern und richtet sich an ILE-Regionen in Bayern. Diese können nach erfolgreicher Beantragung eines Regionalbudgets eine maximale Fördersumme von 100.000€ (davon 90.000€ vom ALE, 10.000€ der ILE-Region) zur Förderung von Kleinprojekten einsetzen.

Welche Projekte gefördert werden, wie die Förderung abläuft und was Sie beachten sollten um ein möglichst förderfähiges Projekt zu formulieren erfahren Sie im Folgenden:

Welche Projekte sind förderfähig?

Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anfragen auf Förderung von Kleinprojekten, die unter Berücksichtigung

  • der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen
  • der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung
  • der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes
  • der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme
  • der demografischen Entwicklung sowie
  • der Digitalisierung

den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur

  • Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements
  • Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene
  • Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
  • Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung
  • Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen
  • Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung

 

 

 

 

 

Was wird nicht gefördert?

Nicht förderfähig sind:

  • Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten
  • der Landankauf
  • Kauf von Tieren
  • Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung
  • Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind
  • Leistungen der öffentlichen Verwaltung
  • laufender Betrieb
  • Unterhaltung
  • Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB
  • einzelbetriebliche Beratung
  • Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements
  • Personalleistungen
 

Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 € nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Nettoausgaben. Zu beachten ist, dass alle den Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Nettoausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Zuwendung für ein Kleinprojekt wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstanden Nettoausgaben (Bruttokosten abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 € und unter Berücksichtigung der im Falle der Auswahl im privatrechtlichen Vertrag festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 € werden nicht gefördert. Handelt es sich beim Träger des Kleinprojekts (Letztempfänger) um den Inhaber eines Unternehmens und wird im Falle einer Förderung daraus ein wirtschaftlicher Vorteil erzielt, sind ergänzend die Bestimmungen des EU-Beihilferechts für den Bereich Gewerbe anzuwenden (Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013).

Voraussetzungen

Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die den Handlungsfeldern des Gemeindeentwicklungsplanung (GEP) bzw. des Integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes der Allianz Burgwindheim-Ebrachund der bayerischen Landesentwicklung entsprechen. Wichtig ist, dass mit der Durchführung des Projektes noch nicht begonnen wurde und das Projekt bis zum 20. September des jeweiligen Jahres vollständig abgewickelt wird. Der Abschluss eines der Ausführung zugrunde liegenden Liefer- und Leistungsvertrages ist dabei grundsätzlich als Beginn zu werten. Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen der EU-Verordnung Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013 (De-minimis-Beihilfe Gewerbe) zu beachten.

Wer ist förderfähig?
Die Förderung von Kleinprojekten kann durch Vereine, als auch von Stiftungen, Kommunen, Privatpersonen, Kirchen, Unternehmen etc. beantragt werden.

Wie erhalten Sie die Förderung?

Sie wenden sich mit Ihrer Projektidee (idealerweise nach vorheriger Prüfung der Förderfähigkeit) zur Beratung und Unterstützung an das Allianzmanagement (Kontaktdaten unten). Danach reichen Sie als Träger von Kleinprojekten Ihren Antrag auf Förderung bis zum Ende des Förderaufrufes (aktuell 08.01.2024) im Allianzmanagement der Kommunalen Allianz Burgwindheim-Ebrach ein. Die Geschäftsstelle prüft nach Eingang der Anträge alle Projektanträge auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen. Danach wählt ein interkommunales Entscheidungsgremium, das aus verschiedenen Interessengruppen besteht, anhand von zuvor festgesetzten Auswahlkriterien diejenigen Projekte aus, die über das Regionalbudget gefördert werden.

Bewertungskriterien

Die Auswahl der Projekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium aus regionalen Akteuren. Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand festgelegter Auswahlkriterien bewertet. Die Kriterien werden je nach Projektausgestaltung, -ziel und absehbarer Wirkung graduell mit 0 bis 3 bepunktet und sie lauten wie folgt:

  • Beitrag zur Sicherung und Weiterentwicklung des Ländlichen Raums
    • Beispiele: Wohnungsmarkt, Arbeitsplätze, Versorgungsmöglichkeiten, Bildung, Betreuung, Infrastruktur, regionale Produkte, Wertschöpfung, Landwirtschaft und Mobilität
  • Beitrag zur Orts- und Innenentwicklung
    • Beispiele: Sicherung attraktiver Dörfer und Orte, Revitalisierung von Brachen und Leerständen, Flächensparen, Nahversorgung, Gemeinschaftseinrichtungen
  • Beitrag zur Stärkung von Familienfreundlichkeit und Generationengerechtigkeit
    • Beispiele: Freizeitangebote und Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und ältere Bürger, Steigerung der Lebensqualität für alle Generationen, aktive Bürgerbeteiligung
  • Beitrag zur Stärkung von Tourismus, Freizeit, Kultur, Brauchtum und Identität
    • Beispiele: Attraktivitätssteigerung für Naherholung und Tourismus, Bewahrung von Kultur, Brauchtum und Traditionen, Förderung identitätsstiftender Maßnahmen
  • Beitrag zum Schutz von Natur, Umwelt, Klima, Kulturlandschaft
    • Beispiele: Maßnahmen zum Natur-, Umwelt-, Klimaschutz, Erhalt der Kulturlandschaft, Steigerung der Biodiversität, Ressourcen-, Erosions- und Hochwasserschutz
  • Reichweite von Wirkung und Nutzen in der ILE-Region
    • geschlossener Personenkreis (z.B. vereinsintern): 0 Punkte
    • ein Ort oder Ortsteil profitiert: 1 Punkt
    • mehrere Orte der ILE Region profitieren: 2 Punkte
    • Nutzen für gesamte ILE Region und darüber hinaus: 3 Punkte
  • Öffentlichkeitswirkung
    • Öffentlichkeit wird nicht informiert: 0 Punte
    • Öffentlichkeit wird einmalig informiert: 1 Punkt
    • Öffentlichkeit wird mehrfach/über mehrere Medien informiert: 2 Punkte
    • Öffentlichkeit wird informiert und einbezogen: 3 Punkte

Diese Kriterien sind einerseits Auswahlkriterien, andererseits sind sie als Anregung zu verstehen, Ihr Projekt so aufzustellen, dass es einen möglichst hohen Nutzen generiert und nachhaltig auf die Menschen unserer Region und deren Umwelt wirkt.

Nachdem die Auswahl vom Entscheidungsgremium getroffen wurde, wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen der Kommunalen Allianz Burgwindheim-Ebrach und dem Träger des Kleinprojekts geschlossen, der die Umsetzungsmodalitäten regelt. Schließlich kann mit der Durchführung Ihres Projekts begonnen werden. Bis zum 01. Oktober des jeweiligen Jahres muss der Durchführungsnachweis mit allen notwendigen Unterlagen (Rechnungen, Belege, Nachweise, Dokumentation etc.) beim Allianzmanagement der Kommunalen Allianz Burgwindheim-Ebrach eingegangen sein. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nachdem der Durchführungsnachweis durch die Kommunale Allianz Burgwindheim-Ebrach kontrolliert wurde, sobald der Zuwendungsanteil des Regionalbudgets vom Amt für Ländliche Entwicklung eingegangen ist. Es besteht kein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung. Eine Übertragung an Dritte ist ausgeschlossen.

Termine zum Regionalbudget 2024

  • Abgabe der Förderanfragen spätestens am: 08.01.2024
  • Umsetzungsfrist zur Fertigstellung des Projektes (spätestes Rechnungsdatum zur Abrechnung): 20.09.2024
  • Spätester Termin der Abrechnung mit der verantwortlichen Stelle des ILE-Zusammenschlusses Kommunale Allianz Burgwindheim-Ebrach (Vorlage des Durchführungsnachweises): 01.10.2024

Formulare

Antragsformulare (im Downloadbereich unten) und weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten:

www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/234566/

 

Anfragen auf Förderung sind an folgende Adresse zu richten:

Allianzmanagement

Kommunale Allianz Burgwindheim - Ebrach

c/o Verwaltungsgemeinschaft Ebrach                   

Rathausplatz 2                                                                 

96157 Ebrach

 

Haben Sie noch offene Fragen?

Bei offenen Fragen wenden Sie sich jederzeit an das Allianzmanagement der Kommunalen Allianz Burgwindheim-Ebrach. Als Ansprechpartner steht Ihnen zur Verfügung:

Luisa Krapp

Tel.: 09553/92 20 41

Mail: l.krapp(at)ebrach.de